Oberlandesgericht Hamm, 1998-08-17, 31 U 39/98

31 U 39/98Obergericht17.08.1998

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 31 U 39/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-08-17

Aktenzeichen: 31 U 39/98

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:0817.31U39.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 31. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld vom 18. Dezember 1997 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn der Beklagte nicht zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Beiden Parteien bleibt nachgelassen, Sicherheit durch selbtschuldnerische, unbefristete Bürgschaft einer deut-schen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse zu erbringen.

Die Beschwer des Klägers übersteigt 60.000,00 DM.

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