27 U 206/97•Oberlandesgericht Hamm, 1998-06-16, 27 U 206/97
Oberlandesgericht Hamm, 1998-06-16, 27 U 206/97
27 U 206/97Obergericht16.06.1998
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 27 U 206/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-06-16
Aktenzeichen: 27 U 206/97
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:0616.27U206.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen - das am 8. September 1997 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert.
Die Beklagte bleibt verurteilt, an den Kläger 2.993,16 DM nebst 4 % Zinsen von 1.825,00 DM seit dem 25. Februar 1997 und von 1.168,16 DM seit dem 10. Mai 1997 sowie ein Schmerzensgeld von weiteren 2.000,00 DM zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten der ersten Instanz tragen der Kläger 60 %, die Beklagte 40 %.
Die Kosten der Berufungsinstanz werden dem Kläger zu 55 % und der Beklagten zu 45 % auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.