6 U 150/97•Oberlandesgericht Hamm, 1998-06-04, 6 U 150/97
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 150/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-06-04
Aktenzeichen: 6 U 150/97
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:0604.6U150.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 29. April 1997 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufungsinstanz tragen zu 5/7 der Beklagte zu 1) und im übrigen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschwer der Beklagten: unter 10.000,00 DM.
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