3 U 92/93•Oberlandesgericht Hamm, 1998-05-06, 3 U 92/93
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 92/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-05-06
Aktenzeichen: 3 U 92/93
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:0506.3U92.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 3. Februar 1992 (richtig 1993) verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens tragen die Beklagten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagten dürfen die Zwangsvollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von DM 320.000,00 DM abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Sicherheit darf auch durch eine unbefristete und unwiderrufliche Bürgschaft einer deutschen Großbank oder einer öffentlichen Sparkasse erbracht werden.
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