31 U 12/98•Oberlandesgericht Hamm, 1998-05-06, 31 U 12/98
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 31 U 12/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-05-06
Aktenzeichen: 31 U 12/98
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:0506.31U12.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bochum vom 27. Oktober 1997 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beschwer der Beklagten übersteigt 60.000,00 DM nicht.
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