15 W 82/98•Oberlandesgericht Hamm, 1998-05-06, 15 W 82/98
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 82/98 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-05-06
Aktenzeichen: 15 W 82/98
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:0506.15W82.98.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten zu 1) tragen die Gerichtskosten des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde. Sie haben die in dieser Instanz den Beteiligten zu 2) und 3) entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Der Gegenstandswert des Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 16.520,00 DM festgesetzt.
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