Oberlandesgericht Hamm, 1998-04-08, 2 Ss 394/98

2 Ss 394/98Obergericht08.04.1998

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 Ss 394/98 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1998-04-08

Aktenzeichen: 2 Ss 394/98

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:0408.2SS394.98.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Auf die Revision des Angeklagten wird das angefochtene Urteil wird mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Revisionsverfahrens - an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Dortmund zurückverwiesen.

Die sofortige Beschwerde des Angeklagten ist gegenstandslos.

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