10 WF 280/97•Oberlandesgericht Hamm, 1998-03-10, 10 WF 280/97
Oberlandesgericht Hamm, 1998-03-10, 10 WF 280/97
10 WF 280/97Obergericht10.03.1998
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 10 WF 280/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-03-10
Aktenzeichen: 10 WF 280/97
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:0310.10WF280.97.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Beschwerde der Klägerin vom 28. Mai 1997 wird der ihr Prozeßkostenhilfe versagende Beschluß des Amtsgerichts Recklinghausen vom 24. April 1997 teilweise geändert.
Der Klägerin wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt ... in ... Prozeßkostenhilfe bewilligt, soweit sie ab Rechtshängigkeit einer entsprechenden Klage für ... monatlich 290,00 DM geltend machen will und an Trennungsunterhalt monatlich 920,00 DM.
Das Prozeßkostenhilfegesuch für eine weitergehende Klage bleibt zurückgewiesen.
Von der Anordnung von Ratenzahlungen wird abgesehen.
Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
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