Oberlandesgericht Hamm, 1998-01-27, 9 U 152/97

9 U 152/97Obergericht27.01.1998

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 9 U 152/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-01-27

Aktenzeichen: 9 U 152/97

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:0127.9U152.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 1. Juli 1997 verkündete Urteil des Einzelrichters der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Auf die Berufung des beklagten Landes wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das vorgenannte Urteil abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Klage wird abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 4/5 und das beklagte Land 1/5.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert den Kläger in Höhe von 4.535,20 DM und das beklagte Land um 1.133,80 DM.

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