17 U 106/98•Oberlandesgericht Hamm, 1998-01-14, 17 U 106/98
Oberlandesgericht Hamm, 1998-01-14, 17 U 106/98
17 U 106/98Obergericht14.01.1998
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 17 U 106/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-01-14
Aktenzeichen: 17 U 106/98
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:0114.17U106.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 20.02.1998 ver-kündete Urteil der IV. Kammer für Handelssachen des Land-gerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; die Beklagte darf die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Beiden Parteien wird nachgelassen, Sicherheit auch durch Bürgschaft einer Großbank, Sparkasse oder Genossenschafts-bank zu leisten.
Die Beschwer der Beklagten übersteigt 60.000,00 DM.
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