6 U 103/97•Oberlandesgericht Hamm, 1997-12-08, 6 U 103/97
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 103/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-12-08
Aktenzeichen: 6 U 103/97
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1997:1208.6U103.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen das am 06. März 1997 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bochum abgeändert.
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 6.246,89 DM nebst 4 % Zinsen von 5.695,00 DM seit dem 26. Februar 1995 und von weiteren 551,89 DM seit dem 14. März 1996 zu zahlen.
Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 3/5 der Kläger und zu 2/5 die Beklagten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beschwer der Parteien liegt jeweils unter 10.000,00 DM.
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