Oberlandesgericht Hamm, 1997-12-08, 6 U 103/97

6 U 103/97Obergericht08.12.1997

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 6 U 103/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-12-08

Aktenzeichen: 6 U 103/97

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1997:1208.6U103.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen das am 06. März 1997 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bochum abgeändert.

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 6.246,89 DM nebst 4 % Zinsen von 5.695,00 DM seit dem 26. Februar 1995 und von weiteren 551,89 DM seit dem 14. März 1996 zu zahlen.

Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 3/5 der Kläger und zu 2/5 die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beschwer der Parteien liegt jeweils unter 10.000,00 DM.

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