31 U 50/97•Oberlandesgericht Hamm, 1997-11-12, 31 U 50/97
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 31 U 50/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-11-12
Aktenzeichen: 31 U 50/97
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1997:1112.31U50.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 23. Dezember 1996 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Beiden Parteien wird nachgelassen, die Sicherheit durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse zu erbringen.
Die Beschwer des Beklagten übersteigt 60.000,00 DM.
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