15 W 245/97•Oberlandesgericht Hamm, 1997-10-09, 15 W 245/97
Oberlandesgericht Hamm, 1997-10-09, 15 W 245/97
15 W 245/97Obergericht09.10.1997
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 245/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1997-10-09
Aktenzeichen: 15 W 245/97
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1997:1009.15W245.97.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige weitere Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird zurückgewiesen.
Auf die sofortige weitere Beschwerde der Beteiligten zu 2) bis 12) wird der angefochtene Beschluß abgeändert.
Die sofortige erste Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird insgesamt zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten des Verfahrens aller drei Instanzen werden dem Beteiligten zu 1) auferlegt.
Außergerichtliche Kosten des Verfahrens 3. Instanz werden nicht erstattet.
Der Wert des Gegenstandes des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 5.000,00 DM festgesetzt.
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