18 U 235/96•Oberlandesgericht Hamm, 1997-06-16, 18 U 235/96
Oberlandesgericht Hamm, 1997-06-16, 18 U 235/96
18 U 235/96Obergericht16.06.1997
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 18 U 235/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-06-16
Aktenzeichen: 18 U 235/96
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1997:0616.18U235.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 26. September 1996 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.
Auf die Anschlußberufung der Klägerin wird das vorbezeichnete Urteil abgeändert.
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin über den erstinstanzlich zuerkannten Betrag hinaus weitere 172,50 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 26. März 1997 zu zahlen.
Die Kosten der ersten Instanz werden den Beklagten auferlegt.
Die Kosten der Berufungsinstanz tragen zu 95 % die Beklagten und zu 5 % die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beschwer beider Parteien liegt unter der Revisionssumme.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.