2 SsOWi 499/97•Oberlandesgericht Hamm, 1997-05-21, 2 SsOWi 499/97
Oberlandesgericht Hamm, 1997-05-21, 2 SsOWi 499/97
2 SsOWi 499/97Obergericht21.05.1997
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 SsOWi 499/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1997-05-21
Aktenzeichen: 2 SsOWi 499/97
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1997:0521.2SSOWI499.97.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Das angefochtene Urteil wird aufgehoben.
Der Betroffene wird auf Kosten der Landeskasse, die auch seine notwendigen Auslagen trägt, freigesprochen.
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