Oberlandesgericht Hamm, 1997-04-17, 18 U 98/96

18 U 98/96Obergericht17.04.1997

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 18 U 98/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-04-17

Aktenzeichen: 18 U 98/96

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1997:0417.18U98.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 19. März 1996 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin dar die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 16.000,00 DM abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Parteien können die Sicherheitsleistung auch durch eine unbefristete, unbedingte, selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, einer öffentlichen Sparkasse oder einer Genossenschaftsbank erbringen.

Die Beschwer der Klägerin beträgt 70.725,00 DM.

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