Oberlandesgericht Hamm, 1997-03-05, 13 U 185/96

13 U 185/96Obergericht05.03.1997

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 13 U 185/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-03-05

Aktenzeichen: 13 U 185/96

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1997:0305.13U185.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen - das am 27. August 1996 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 4.539,15 DM nebst 11,75 % Zinsen seit dem 22. August 1995 zu zahlen.

Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des ersten Rechtszuges tragen der Kläger 71 % und die Beklagten 29 %.

Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger 39 % und die Beklagten 61 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert die Beklagten in Höhe von 4.539,15 DM und den Kläger um 2.919,58 DM.

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