6 U 188/96•Oberlandesgericht Hamm, 1997-02-27, 6 U 188/96
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 188/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-02-27
Aktenzeichen: 6 U 188/96
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1997:0227.6U188.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen - das am 4. September 1996 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bochum abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 18.000,00 DM nebst 11,5 % Zinsen seit dem 04.09.1996 zu zahlen.
Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 1/3, die Beklagte zu 2/3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschwer der Parteien: unter 20.000,00 DM.
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