30 U 197/96•Oberlandesgericht Hamm, 1997-02-19, 30 U 197/96
Oberlandesgericht Hamm, 1997-02-19, 30 U 197/96
30 U 197/96Obergericht19.02.1997
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 30 U 197/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-02-19
Aktenzeichen: 30 U 197/96
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1997:0219.30U197.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 30. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des beklagten Landes gegen das am 26. Juni 1996 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem beklagten Land auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beschwer des beklagten Landes liegt unter 60.000,00 DM.
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