Oberlandesgericht Hamm, 1997-02-11, 1 Ws 49/97

1 Ws 49/97Obergericht11.02.1997

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 1 Ws 49/97 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1997-02-11

Aktenzeichen: 1 Ws 49/97

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1997:0211.1WS49.97.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses, die durch das Beschwerdevorbringen nicht ausgeräumt werden, auf Kosten des Beschwerdeführers als unbegründet verworfen (§473 Abs. 1 StPO).

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