Oberlandesgericht Hamm, 1996-10-11, 2 Ws 405/96

2 Ws 405/96Obergericht11.10.1996

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 405/96 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1996-10-11

Aktenzeichen: 2 Ws 405/96

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1996:1011.2WS405.96.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Dem Angeklagten wird auf seine Kosten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungshauptverhandlung gewährt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die insoweit entstandenen notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Staatskasse.

Die Revision des Angeklagten ist damit gegenstandslos.

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