6 U 222/95•Oberlandesgericht Hamm, 1996-09-30, 6 U 222/95
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 222/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-09-30
Aktenzeichen: 6 U 222/95
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1996:0930.6U222.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 05. September 1995 verkündete Urteil der 02. Zivilkammer des Land-gerichts Dortmund unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.100,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 09.02.1995 zu zahlen.
Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen zu 5/7 die Klägerin und zu 2/7 die Beklagte.
Die Kosten der Berufungsinstanz tragen zu 7/10 die Klägerin und zu 3/10 die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschwer der Parteien: unter 15.000,00 DM.
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