12 UF 34/95•Oberlandesgericht Hamm, 1996-06-28, 12 UF 34/95
Oberlandesgericht Hamm, 1996-06-28, 12 UF 34/95
12 UF 34/95Obergericht28.06.1996
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 12 UF 34/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-06-28
Aktenzeichen: 12 UF 34/95
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1996:0628.12UF34.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen das am 16. Dezember 1994 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Essen-Borbeck wie folgt abgeändert:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 57.206,52 DM nebst 4% Zinsen seit dem 17. Februar 1992 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des ersten Rechtszuges trägt der Beklagte.
Die Kosten der Berufung werden der Klägerin zu 8% und dem Beklagten zu 92% auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
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