7 U 44/94•Oberlandesgericht Hamm, 1994-11-22, 7 U 44/94
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 7 U 44/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-11-22
Aktenzeichen: 7 U 44/94
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1994:1122.7U44.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 17. Februar 1994 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Hagen abgeändert.
Unter Aufhebung des Versäumnisurteils der Kammer vom 30. September 1993 wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der durch die Säumnis des Beklagten in erster Instanz entstandenen Kosten, die dieser trägt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Es beschwert den Kläger um weniger als 60.000,00 DM.
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