6 U 56/94•Oberlandesgericht Hamm, 1994-09-22, 6 U 56/94
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 56/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-09-22
Aktenzeichen: 6 U 56/94
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1994:0922.6U56.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen - das am 24. Januar 1994 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert.
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 667,38 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 23.09.1993 zu zahlen. Es wird festgestellt, daß die Beklagten verpflichtet sind, als Gesamtschuldner dem Kläger 20 % aller zukünftigen materiellen Schäden aus dem Unfall 00.10.1992 zu ersetzen, sofern kein Anspruchsübergang auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte vorliegt oder eintritt.
Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Die Kosten der 1. Instanz tragen der Kläger zu 95 %, die Beklagte zu 5 %.
Die Kosten der 2. Instanz tragen der Kläger zu 90 %, die Beklagte zu 10 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beschwer der Parteien: unter 15.000,00 DM.
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