Oberlandesgericht Hamm, 1994-08-30, 9 U 101/94

9 U 101/94Obergericht30.08.1994

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 9 U 101/94 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-08-30

Aktenzeichen: 9 U 101/94

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1994:0830.9U101.94.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 2. März 1994 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Anschlußberufung der Klägerin wird zurückgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar,.

Das Urteil beschwert die Klägerin in Höhe von 5.755,OO DM.

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