Oberlandesgericht Hamm, 1994-08-17, 20 U 213/92

20 U 213/92Obergericht17.08.1994

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 213/92 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-08-17

Aktenzeichen: 20 U 213/92

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1994:0817.20U213.92.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 3. April 1992 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 85.000,00 DM abzuwenden, sofern nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Beide Parteien können die Sicherheitsleistung durch Bankbürgschaft erbringen.

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