15 W 123/93•Oberlandesgericht Hamm, 1994-06-01, 15 W 123/93
Oberlandesgericht Hamm, 1994-06-01, 15 W 123/93
15 W 123/93Obergericht01.06.1994
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 123/93 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1994-06-01
Aktenzeichen: 15 W 123/93
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1994:0601.15W123.93.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluß wird mit Ausnahme der Wertfestsetzung aufgehoben.
Die Erstbeschwerde der Beteiligten zu 1) vom 2. November 1992 gegen den Beschluß des Amtsgerichts Hamm vom selben Tage wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Erstbeschwerdeverfahrens und des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde werden der Beteiligten zu 1) auferlegt.
Der Gegenstandswert des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 670.000,00 DM festgesetzt.
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