Oberlandesgericht Hamm, 1994-06-01, 15 W 123/93

15 W 123/93Obergericht01.06.1994

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 123/93 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1994-06-01

Aktenzeichen: 15 W 123/93

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1994:0601.15W123.93.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird mit Ausnahme der Wertfestsetzung aufgehoben.

Die Erstbeschwerde der Beteiligten zu 1) vom 2. November 1992 gegen den Beschluß des Amtsgerichts Hamm vom selben Tage wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Erstbeschwerdeverfahrens und des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde werden der Beteiligten zu 1) auferlegt.

Der Gegenstandswert des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 670.000,00 DM festgesetzt.

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