Oberlandesgericht Hamm, 1994-04-13, 3 U 272/93

3 U 272/93Obergericht13.04.1994

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 272/93 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-04-13

Aktenzeichen: 3 U 272/93

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1994:0413.3U272.93.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 16. September 1993 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 20.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Beide Parteien können Sicherheitsleistung auch durch die unbedingte und unbefristete Bürgschaft eines im Inland als Zoll- und Steuerbürgen zugelassenen Kreditinstituts erbringen.

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