12 U 171/93•Oberlandesgericht Hamm, 1994-04-13, 12 U 171/93
Oberlandesgericht Hamm, 1994-04-13, 12 U 171/93
12 U 171/93Obergericht13.04.1994
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 12 U 171/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-04-13
Aktenzeichen: 12 U 171/93
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1994:0413.12U171.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 30. August 1993 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wie folgt teilweise abgeändert:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 19.958,65 DM zuzüglich 8 % Zinsen seit dem 26. November 1992 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen der Beklagte zu 83 % und die Klägerin zu 17 %.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Beklagte zu 99 % und die Klägerin zu 1 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beschwer der Parteien erreicht die Revisionssumme nicht.
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