3 U 304/92•Oberlandesgericht Hamm, 1994-03-09, 3 U 304/92
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 304/92 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-03-09
Aktenzeichen: 3 U 304/92
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1994:0309.3U304.92.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 16. Oktober 1992 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Siegen wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten der Berufungsinstanz.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 30.000,- DM abzuwenden, falls nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten, die sie auch durch die unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbringen dürfen.
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