Oberlandesgericht Hamm, 1994-03-09, 3 U 304/92

3 U 304/92Obergericht09.03.1994

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 304/92 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-03-09

Aktenzeichen: 3 U 304/92

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1994:0309.3U304.92.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 16. Oktober 1992 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Siegen wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufungsinstanz.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 30.000,- DM abzuwenden, falls nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten, die sie auch durch die unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbringen dürfen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.