Oberlandesgericht Hamm, 1994-03-09, 3 U 103/91

3 U 103/91Obergericht09.03.1994

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 103/91 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-03-09

Aktenzeichen: 3 U 103/91

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1994:0309.3U103.91.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 8. Februar 1991 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung seines Rechtsmitt els im übrigen - das genannte Urteil teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Der Beklagte wird verurt eilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 150.000 ,-- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 15 . Oktober 1986 zu zahlen.

Es wird festgestellt, daß der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger alle weiteren Schäden zu ersetzen, die diesem durch den schweren Sauerstoffmangel während der Geburt entstanden sind und noch entstehen werden, die materiellen Schäden jedoch nur vorbehaltlich eines Anspruchsübergangs auf öffentlich-rechtliche Versicherungsträger.

Die weitergehende Schmerzensgeldzahlungsklage wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte. Des Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 230.000,-- DM abzuwenden, falls nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet. Beiden Parteien wird nachgelassen, die Sicherheitsleistung auch durch die unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer deutschen Großbank oder einer öffentlich rechtlichen Sparkasse zu erbringen.

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