Oberlandesgericht Hamm, 1994-03-02, 3 U117/93

3 U117/93Obergericht02.03.1994

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U117/93 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-03-02

Aktenzeichen: 3 U117/93

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1994:0302.3U117.93.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 18. Februar 1993 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Klägern auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Klägern wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 22.000,00 DM abzuwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Beiden Parteien wird gestattet, die Sicherheitsleistung durch unbefristete Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse zu erbringen.

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