Oberlandesgericht Hamm, 1994-02-23, 20 U 282/93

20 U 282/93Obergericht23.02.1994

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 282/93 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-02-23

Aktenzeichen: 20 U 282/93

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1994:0223.20U282.93.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 30. Juni 1993 verkündete Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 26.000,00 DM abwenden, sofern nicht die Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Parteien können die Sicherheit auch durch unbefristete Bürgschaft einer deutschen Bank oder Sparkasse erbringen.

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