Oberlandesgericht Hamm, 1994-02-18, 9 U 210/93

9 U 210/93Obergericht18.02.1994

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 9 U 210/93 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-02-18

Aktenzeichen: 9 U 210/93

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1994:0218.9U210.93.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 9. September 1993 verkündete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert den Kläger in Höhe von 2.625,40 DM.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.

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