Oberlandesgericht Hamm, 1994-02-07, 3 U 151/93

3 U 151/93Obergericht07.02.1994

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 151/93 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-02-07

Aktenzeichen: 3 U 151/93

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1994:0207.3U151.93.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 28. April 1993 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 25.000,00 DM abwenden, falls nicht der Beklagte zovor Sicherheit in derselben Höhe leistet, die er auch durch die unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbringen kann.

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