3 U 101/93•Oberlandesgericht Hamm, 1994-02-07, 3 U 101/93
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 101/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-02-07
Aktenzeichen: 3 U 101/93
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1994:0207.3U101.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 28. Januar 1993 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.
Auf die Anschlußberufung des Klägers wird das genannte Urteil teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger über die zuerkannten 250.000,00 DM nebst Zinsen hinaus ein Schmerzensgeld von 50.000,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 14. Januar 1993 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 350.000,00 DM abwenden, falls nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet, die er auch durch die unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbringen kann.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.