6 U 173/93•Oberlandesgericht Hamm, 1994-01-13, 6 U 173/93
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 173/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-01-13
Aktenzeichen: 6 U 173/93
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1994:0113.6U173.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Anschlußberufung der Klägerin wird das am 29. Juni 1993 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin insgesamt 8.100,69 DM nebst 4% Zinsen seit dem 24.05.1992 zu zahlen.
Die Berufung des Beklagten und die Anschlußberufung im übrigen werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 1/10, der Beklagte zu 9/10, die der Berufungsinstanz die Klägerin zu 1/20, der Beklagte zu 19/20.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschwer der Klägerin: unter 500,00 DM;
Beschwer des Beklagten: unter 9.000,00 DM.
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