3 U 84/93•Oberlandesgericht Hamm, 1994-01-10, 3 U 84/93
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 84/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-01-10
Aktenzeichen: 3 U 84/93
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1994:0110.3U84.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 21. Januar 1993 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 30.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Den Beklagten wird nachgelassen, Sicherheit durch unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse zu erbringen.
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