3 U 66/93•Oberlandesgericht Hamm, 1993-11-29, 3 U 66/93
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 66/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-11-29
Aktenzeichen: 3 U 66/93
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1993:1129.3U66.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 8. Januar 1S92 verkündete Urteil der Zivilkammer I des Landgerichts Detmold wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000,- DM abwenden, falls nicht di e Beklagten zu vor Sicherheit in derselben Höhe leisten, die sie auch durch die unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbringen können.
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