3 U 70/92•Oberlandesgericht Hamm, 1993-11-22, 3 U 70/92
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 70/92 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-11-22
Aktenzeichen: 3 U 70/92
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1993:1122.3U70.92.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 13. Dezember 1991 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen und seine erweiterte Klage abgewiesen.
Auf die Berufung des Beklagten wird das genannte Urteil abgeändert.
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000,00 DM abwenden, falls nicht der Beklagte zuvor in derselben Höhe Sicherheit leistet .
Beiden Parteien wird nachgelassen, die Sicherheit auch durch die unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer deutschen Großbank oder eines öffentlich-rechtlichen Kreditinstituts zu erbringen.
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