Oberlandesgericht Hamm, 1993-11-22, 3 U 295/92

3 U 295/92Obergericht22.11.1993

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 295/92 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-11-22

Aktenzeichen: 3 U 295/92

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1993:1122.3U295.92.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 25. September 1992 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitslei stung in Höhe von 25.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten Sicherheit in gleicher Höhe leisten. Den Be klagten wird nachgelassen, die Sicherheit auch durch unbe dingte und unbefristete Bürgschaft einer Großbank, einer Sparkasse oder Genossenschaftsbank zu erbringen.

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