3 U 15/93•Oberlandesgericht Hamm, 1993-11-15, 3 U 15/93
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 15/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-11-15
Aktenzeichen: 3 U 15/93
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1993:1115.3U15.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 24. November 1992 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000,00 DM abwenden, falls nicht der jeweils vollstreckende Beklagte Sicherheit in der selben Höhe leistet.
Alle Parteien können die Sicherheitsleistung auch durch die unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbringen.
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