Oberlandesgericht Hamm, 1993-10-27, 3 U 280/92

3 U 280/92Obergericht27.10.1993

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 280/92 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-10-27

Aktenzeichen: 3 U 280/92

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1993:1027.3U280.92.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 24. September 1992 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münsar wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist voräufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000,-- DM abwenden, falls nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten, die sie auch durch die unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbringen können.

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