Oberlandesgericht Hamm, 1993-10-20, 3 U 170/91

3 U 170/91Obergericht20.10.1993

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 170/91 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-10-20

Aktenzeichen: 3 U 170/91

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1993:1020.3U170.91.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 12. April 1991 ver kündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Beklagten zu 1. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000,00 DM abzuwenden, falls nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in der selben Höhe leistet, die er auch durch die unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer Deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbringen kann.

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