Oberlandesgericht Hamm, 1993-10-18, 3 U 11/93

3 U 11/93Obergericht18.10.1993

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 11/93 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-10-18

Aktenzeichen: 3 U 11/93

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1993:1018.3U11.93.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 22. Oktober 1992 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000,00 DM abwenden, falls nicht die Beklagten zu 1) und 2) zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten, die sie auch durch die Bürgschaft einer Großbank, einer Sparkasse oder Genossenschaftsbank erbringen können.

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