Oberlandesgericht Hamm, 1993-09-22, 3 U 290/92

3 U 290/92Obergericht22.09.1993

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 290/92 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-09-22

Aktenzeichen: 3 U 290/92

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1993:0922.3U290.92.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 29. September 1992 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Hagen abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 23.000,00 DM abzuwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Beiden Parteien wird gestattet, die Sicherheits leistung durch eine unbefristete Bürgschaft einer deutschen Großhank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse zu erbringen.

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