Oberlandesgericht Hamm, 1993-09-22, 3 U 225/92

3 U 225/92Obergericht22.09.1993

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 225/92 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-09-22

Aktenzeichen: 3 U 225/92

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1993:0922.3U225.92.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 25. Juni 1992 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung von 70.000,-- DM abwenden, wenn der Beklagte nicht vorher Sicherheit in dieser Höhe leistet. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Sicherheit auch durch eine unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer deutschen Sparkasse, Genossenschaftsbank oder Großbank zu erbringen.

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