Oberlandesgericht Hamm, 1993-09-22, 20 U 59/93

20 U 59/93Obergericht22.09.1993

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 59/93 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-09-22

Aktenzeichen: 20 U 59/93

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1993:0922.20U59.93.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das am 25.11.1992 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bochum abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Mitgläubiger zur gesamten Hand 19.312,95 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 15.01.1992 zu zahlen.

Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 1/4 die Kläger und zu 3/4 die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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