20 U 59/93•Oberlandesgericht Hamm, 1993-09-22, 20 U 59/93
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 59/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-09-22
Aktenzeichen: 20 U 59/93
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1993:0922.20U59.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird das am 25.11.1992 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bochum abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Mitgläubiger zur gesamten Hand 19.312,95 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 15.01.1992 zu zahlen.
Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 1/4 die Kläger und zu 3/4 die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.