3 U 272/92•Oberlandesgericht Hamm, 1993-06-28, 3 U 272/92
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 272/92 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-06-28
Aktenzeichen: 3 U 272/92
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1993:0628.3U272.92.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 24. September 1992 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten der Berufungsinstanz.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheit in Höhe von 75.000,00 DM abwenden, sofern nicht die Klägerin vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet, die beide Parteien auch durch unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbringen können.
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